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Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts werden bearbeitet von

  • 40 Zivilkammern (Kammern 1-40);
  • davon neun Kammern für Bausachen (Kammer 4, 7, 8, 16, 17, 18, 27, 32 + 37);
  • einer Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (Kammer 2);
  • 11 Kammern für Handelssachen (Kammern 81-91);
  • 24 großen Strafkammern (Kammern 101-124);
  • davon 6 zugleich Kammern für Bußgeldsachen und 4 zugleich große Jugendkammern,
  • 7 kleinen Strafkammern (Kammern 151-157);
  • 5 Strafvollstreckungskammern (Kammer StVK).

Jeder dieser Spruchkörper bildet eine Kammer. Anhand der ersten Zahl des Aktenzeichens eines Verfahrens können Sie erkennen, welche Kammer die Sache bearbeitet.