Die Datenbank dient dazu, den in Strafsachen tätigen Richtern, Staatsanwälten, Amtsanwälten und Gnadenbeauftragten im Bedarfsfall die sachgemäße Bestimmung des Empfängers einer Geldauflage zu erleichtern. Die Aufnahme in die Datenbank begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung der eingetragenen Einrichtungen dar.
 

Hinweis für gemeinnützige Einrichtungen, die um Aufnahme in die Datenbank ersuchen wollen:

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf beauftragt, ein landesweit gültiges, zentrales Verzeichnis der registrierten gemeinnützigen Einrichtungen aufzubauen und ein neues Online-Anmeldeverfahren einzuführen.
Seit dem 1. Oktober 2010 ist das neue Online-Anmeldeverfahren im Internetauftritt des Justizministeriums freigeschaltet. Für die Registrierung gemeinnütziger Einrichtungen ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zuständig.

Um in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen aufgenommen zu werden, müssen Sie die Einrichtung über das neue Online-Anmeldeverfahren auf der Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter Bürgerservice/Gemeinnützige Einrichtungen anmelden. Die Adresse lautet:
www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/gemeinnuetzige/index.php externer Link

Dort finden Sie auch umfassende Hinweise zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens.
 

Hinweis für gemeinnützige Einrichtungen, die in der bisherigen Datenbank erfasst sind:

Die bestehende Datenbank der Geldauflagenempfänger bleibt bis zum endgültigen Abschluss der Umstellungsarbeiten in Betrieb. Die bereits registrierten Einrichtungen werden durch die Zentralstelle mit einem entsprechenden Rundschreiben zur Neuanmeldung aufgefordert. Sollten Sie noch einen Antrag bei den Land- und Oberlandesgerichten auf Aufnahme in die bestehende Datenbank gestellt haben, wird dieser unter Hinweis auf das neue Verfahren zurückgewiesen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
(Telefon: 0211 90160; Internet: www.gsta-duesseldorf.nrw.de ) zur Verfügung.