Die Gerichtshilfe nimmt vom Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss der Strafvollstreckung im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr:
Sie wird als Ermittlungsorgan im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren tätig und kann wichtige Erkenntnisse zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung vermitteln, indem sie die Persönlichkeit, das soziale Umfeld und soziale Problemlagen wie Sucht, Verschuldung oder Arbeitslosigkeit von Beschuldigten erforscht. Sie kann Haftentscheidungshilfe bieten, wenn Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden, indem sie die sozialen Bindungen ermittelt, feststellt, ob ambulante oder stationäre Therapieeinrichtungen bereit sind, Betroffene aufzunehmen, oder bei der Regelung von Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden helfen. Sie führt neben anderen Einrichtungen den Täter-Opfer-Ausgleich bei Erwachsenen durch. Die Gerichtshelferinnen und -helfer werden dort als unparteiische Vermittlungspersonen tätig.
Die Anschrift der Gerichtshilfe lautet wie folgt:
Apostelnstr. 13
50667 Köln
Telefon: 0221 20238 - 130
Fax: 0221 20238 - 100