Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern entnehmen. Außer für Bausachen gelten die Spezialzuständigkeiten für erst- und zweitinstanzliche Zivilsachen.

Für weitere Informationen zur Zuständigkeitsverteilung beachten Sie bitte die detaillierten Angaben im Geschäftsverteilungsplan.