Obwohl die 3G-Regel für Verfahrensbeteiligte und das Publikum nicht gilt, können auch Sie einen Beitrag zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und zum Schutz der Bediensteten des Gerichts leisten, wenn Sie vor Ihrem Gerichtsbesuch freiwillig einen Selbsttest oder einen kostenlosen Bürgertest durchführen.

Eine Liste mit Teststellen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter folgen-der Adresse:

Stadt Köln externer Link