Landgericht Köln

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Gerichtskasse/-zahlstelle

Öffnungszeiten der Gerichtskasse bzw. Gerichtszahlstelle Köln für den Publikumsverkehr:
Geldkassette Einzahlung von Geld

 

montags bis dienstags:
08.00 bis 15.30 Uhr
 
sowie mittwochs bis freitags:
08.00 bis 15.00 Uhr

 

Um schriftlichen Zahlungsverkehr in Anspruch zu nehmen finden Sie weitere Informationen rund um die Gerichtskasse unter Bankverbindungen.


 

© Der Präsident des Landgerichts Köln 2012