InhaltAufgabenDas Landgericht hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte.
Die Landgerichte - und somit auch das Landgericht Köln - gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidungen in Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren. Die Aufgaben der Justizverwaltung nimmt der Präsident des Landgerichts als Justizverwaltungsbehörde wahr. Außerdem unterstehen die Dienststellen des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht des Landgerichtsbezirks Köln der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Köln. Dem Landgericht ist ferner eine Gnadenstelle angegliedert.
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© Der Präsident des Landgerichts Köln 2012