Der Landgerichtsbezirk Köln umfasst neben den Gebieten der Städte Köln und Leverkusen den Erftkreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den nördlichen Teil des Oberbergischen Kreises mitsamt der zugehörigen Städte und Gemeinden.
Der Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Köln umfasst 8 Amtsgerichte zu denen gehören die Amtsgerichte Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach, Kerpen, Leverkusen, Wermelskirchen und Wipperfürth und die dort ansässigen Bewährungshilfen. Das Amtsgericht Köln ist räumlich ebenfalls vom Landgerichtsbezirk Köln umfaßt, untersteht als Präsidialgericht jedoch unmittelbar der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln.
Das Landgericht Köln gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln
Für den Landgerichtsbezirk Köln ist die Staatsanwaltschaft Köln zuständig.