Landgericht Köln Quelle: Heike Tomaschewski

 

Bitte beachten Sie, dass im Gebäude das Rauchen nicht gestattet ist!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Besucher betreten das Justizgebäude durch die Eingangshalle. Dort finden Sie die Information und die Infoterminals sowie rechts daneben im hinteren Bereich die Zahlstelle, bei der Sie Bareinzahlungen vornehmen und sich Bargeldbeträge auszahlen lassen können (zum Beispiel Zeugenentschädigung).

Über die links neben der Information gelegenen Aufzüge erreichen Sie die Sitzungssäle und Büroräume im Hochhaus.

Zentral vor der Zahlstelle gelegen führt eine Freitreppe zu den im ersten und zweiten Obergeschoss des Saaltraktes befindlichen Sitzungssälen in Zivilsachen. Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucher einer Zutrittskontrolle unterziehen.

Rechts neben dieser Treppe vor der rückwärtigen Fensterfront befindet sich schließlich der besonders gesicherte Zugang zum Sitzungssaalbereich in Strafsachen.

Das Gerichtsgebäude verfügt über eine Cafeteria für Besucher im ersten Stock, die sie ebenfalls über die große Freitreppe rechts neben der Information erreichen.

Die Zeugenbetreungsstelle finden Sie im 2. Obergeschoss des Hochhauses in den Zimmern 253/254.

In direkter Nachbarschaft befindet sich auch das Kinderzimmer zur Betreuung Ihrer Kinder während Ihres Aufenthalts im Landgericht (Zimmer 256 und 259).