Schiedspersonen für Odenthal

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Brendel, ChristaWingensiefer Kamp 7
51519 Odenthal
Tel.-Nr.: 02174 894651
E-Mail: christa.brendel@schiedsfrau.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Odenthal I (Süd)
Unterodenthal
1.Vertretung:
Tretter, Sabine
Bergstraße 134
51519 Odenthal
Tel.-Nr.: 02174 748401
E-Mail: info@kanzlei-tretter.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Tretter, SabineBergstraße 134
51519 Odenthal
Tel.-Nr.: 02174 748401
E-Mail: info@kanzlei-tretter.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Odenthal II (Nord)
Oberodenthal
1.Vertretung:
Brendel, Christa
Wingensiefer Kamp 7
51519 Odenthal
Tel.-Nr.: 02174 894651
E-Mail: christa.brendel@schiedsfrau.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Odenthal
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Odenthal
Altenberger-Dom-Straße 29-31, 51519 Odenthal
Tel.-Nr.: 02202 710-0 , Telefax: 02202 710-190
E-Mail: post@odenthal.de

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Weitere Informationen

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