
Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts werden bearbeitet von
- 40 Zivilkammern (Kammern 1-40);
- davon neun Kammern für Bausachen (Kammer 4, 7, 8, 16, 17, 18, 27, 32 + 37);
- einer Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (Kammer 2);
- 11 Kammern für Handelssachen (Kammern 81-91);
- 24 großen Strafkammern (Kammern 101-124);
- davon 6 zugleich Kammern für Bußgeldsachen und 4 zugleich große Jugendkammern,
- 7 kleinen Strafkammern (Kammern 151-157);
- 5 Strafvollstreckungskammern (Kammer StVK).
Jeder dieser Spruchkörper bildet eine Kammer. Anhand der ersten Zahl des Aktenzeichens eines Verfahrens können Sie erkennen, welche Kammer die Sache bearbeitet.