Der Präsident des Landgerichts ist zuständig für die Koordination des Rechtskundeunterrichts an allgemeinbildenden Schulen.

Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Verfügung, um den Rechtskundeunterricht in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen erteilen zu können. Richterinnen und Richter des Landgerichts und der Amtsgerichte sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte aus dem Bezirk halten die Rechtskundearbeitsgemeinschaften in den Klassen 9 und 10 ab. Den Schülern sollen in diesem Rahmen die Grundlagen unseres Rechtssystems vermittelt werden.

Die Justiz und das Recht sind komplex und können nicht durch Gerichtsshows im Fernsehen erschlossen werden. Rechtskundearbeitsgemeinschaften an Schulen sind daher ein guter Weg, jedes Jahr rund 10.000 Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen dieses komplexe Gebilde näher zu bringen.

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, liefert die Seite www.rechtskunde.nrw.de externer Link noch viele weitere Informationen.

Zur Durchführung einer Rechtskundearbeitsgemeinschaft (12 Doppelstunden) ist eine Anmeldung bei dem Landgericht Köln bis jeweils Anfang April eines Jahres erforderlich.

Über die Einrichtung der beantragten Arbeitsgemeinschaften wird sodann entschieden, damit diese zeitnah nach den Sommerferien beginnen können.

Ansprechpartnerin bei dem Landgericht Köln:

Frau Heerling Tel. 0221 477-2931

E-Mail: verwaltung@lg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm