Das Gebäude Luxemburger Straße 101 hat einen neuen barrierefreien Zugang erhalten. Links neben den Treppen zum Haupteingang ist nun eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Menschen eingerichtet. 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Mit den Kölner Verkehrsbetrieben externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab Linie 18 fahren Sie bis zur Haltestelle Weißhausstraße. Das Gerichtsgebäude ist über die Fußgängerbrücke zu erreichen.

Anreise mit dem Auto oder Fahrrad:

Aus der Innenstadt kommend fahren Sie am Barbarossaplatz die Luxemburger Straße stadtauswärts. Hinter der Deutsche Bahn-Unterführung (Bahnhof Köln-Süd) überqueren Sie die nächste Ampelkreuzung und biegen rechts in den Tunnel ab, der Sie unter der Luxemburger Straße hindurch führt.

Aus der Gegenrichtung passieren Sie das Gerichtsgebäude zunächst und biegen dann unmittelbar nach rechts ab. Wenn Sie aus Richtung Norden über die Innere Kanalstraße/Universitätsstraße anreisen, biegen Sie bitte am "Uni-Center" zuvor links ab.

Parkplätze in ausreichender Zahl finden Sie hinter dem Gerichtsgebäude und im Parkhaus an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße, sowie der Rudolf-Amelunxen-Straße.

Behindertenparkplätze stehen vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes zur Verfügung. 

  Behindertenzeichen

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2026