06.10.2020 - Urteil Bergisch Gladbach V
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Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat heute den Angeklagten Jörg L. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.