Anlass für deren Einführung waren mehrere Vorfälle im Gerichtsbezirk mit Toten und Verletzten. Seitdem werden alle Besucher – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen. Für Sitzungen in Strafsachen wurde außerdem ein gesonderter Bereich ausgebildet, der nur zentral nach einer Personen- und Gepäcküberprüfung betreten werden darf und zusätzlich Fluchtsperren besitzt.
Seit Beginn der Durchsuchungen wurde eine Vielzahl von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sichergestellt. Obwohl die Kontrollen nicht überraschend durchgeführt werden, versuchen immer wieder Besucher und Prozessbeteiligte, ihre zum Teil waffenscheinpflichtige Bewaffnung in die Sitzungssäle mitzunehmen und gefährden dadurch sich und andere.
Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten - insbesondere Wartezeiten in Stoßzeiten von bis zu 10 Minuten an den Kontrollpunkten - bitten wir um Verständnis. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen, die an immer mehr Gerichten im Bundesgebiet durchgeführt werden, einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten.