Die Landgerichte gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.

Die Kammern des Landgerichts Köln befinden sich unter dem Menüpunkt Geschäftsverteilung.

  • Ordner Ambulanter Sozialer Dienst
    Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe
  • Ordner Gerichtszahlstelle
    Informationen zum ein- und ausgehenden Zahlungsverkehr.
  • Ordner Gnadenstelle
    Erlass von Kosten, Aussetzung der Vollstreckung von Geld- oder Freiheitsstrafen
  • Ordner Referendare
    Jede Volljuristin und jeder Volljurist durchläuft vor dem 2. Staatsexamen zum Zwecke der praktischen Ausbildung ein zweijähriges Referendariat.