In der Vergangenheit ist es wiederholt zu Betrugsversuchen durch angebliche Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher gekommen, in denen sich unbekannte Dritte am Telefon fälschlicherweise als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ausgeben. Unter dem unzutreffenden Vorwand, es liege ein Vollstreckungsauftrag vor, sollen Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise zu unberechtigten Zahlungen veranlasst werden.

Leisten Sie keinesfalls Zahlungen in Folge einer telefonischen Kontaktaufnahme. Leisten Sie Zahlungen nur dann, wenn Sie von einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden. Sind Sie unsicher, ob es sich um eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher Ihres örtlichen Amtsgerichts handelt, können Sie über die Gerichtsvollziehersuche (https://www.gerichtsvollzieher.nrw.de) die Identität abgleichen.“