Das Landgericht Köln nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich auch eine Behörde der Justizverwaltung, und zwar eine sogenannte nachgeordnete Behörde unterhalb des Oberlandesgerichts Köln sowie des Justizministeriums. Der Präsident des Landgerichts ist wiederum Dienstvorgesetzter der bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks tätigen Richter (mit Ausnahme des Amtsgerichts Köln).
Zu den Aufgaben der Justizverwaltung gehören etwa die Betreuung der im Landgerichtsbezirk beschäftigten Referendare, die Vereidigung der beim Landgericht Köln zugelassenen Rechtsanwälte, die Erteilung von Apostillen und Legalisationen sowie die Versendung von Entscheidungsabschriften und die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte. Außerdem führt der Präsident des Landgerichts gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt eine Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen.
Darüber hinaus obliegt dem Präsidenten des Landgerichts die Aufsicht über die im Landgerichtsbezirk niedergelassenen Notare. Dies umfasst vor allem die Aufgabe, die gesetzmäßige Amtsführung der Notare zu überwachen. In dieser Eigenschaft ist das Landgericht auch für Entscheidungen über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Notare sowie für die Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) zuständig.
Im übrigen ergibt sich eine Vielzahl von Aufgaben, die interne Angelegenheiten der Justiz betreffen, wie etwa die Bereiche der Personal-, Haushalts- und Bauverwaltung, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Rechtsprechung von großer Bedeutung sind.
Organigramm
Organisationsplan der Verwaltung des Landgerichts Köln
Ministerium der Justiz
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