Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.

Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, Bewährungshilfe und Schiedspersonen.

Gerichtsstempel

Die Landgerichte - und somit auch das Landgericht Köln - gehören zur ordentlichen  Gerichtsbarkeit

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidungen in Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.

Das Landgericht Köln nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich auch eine Justizverwaltungsbehörde, und zwar eine nachgeordnete Behörde unterhalb des Oberlandesgerichts Köln externer Link sowie des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen externer Link

Näheres über die Zuständigkeiten der Zivil- und Strafkammern erfahren Sie im Geschäftsverteilungsplan. Bitte beachten sie, dass das Landgericht über eine zentrale Eingangsgeschäftsstelle verfügt.

Die Aufgaben der Justizverwaltung nimmt der Präsident des Landgerichts als Justizverwaltungsbehörde wahr.

Außerdem unterstehen die Dienststellen des Ambulaten Sozialen Dienstes der Justiz mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht des Landgerichtsbezirks Köln der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Köln.

Dem Landgericht ist ferner eine Gnadenstelle angegliedert.

  • Ordner Kammern
    Übersicht über die beim Landgericht Köln vorhandenen Abteilungen