Herausgeber:
Der Präsident des Landgerichts
Helmut Zerbes
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Telefon: 0221 477-0
Fax: 0221 477-3333
E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de
E-Mailan den Webmaster:
webmaster@lg-koeln.nrw.de
Kritik und Anregungen zu unseren Internetseiten können Sie uns übermitteln. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, Mitteilungen an die redaktionelle Betreuung dieser Website zu übersenden.
Der elektronische Übermittlungsweg über die oben genannte E-Mail-Adresse dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Justizeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen:
In gerichtlichen Verfahren können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl § 130a Abs 2 ZPO, § 55a Abs 1 VwGO, § 52a Abs 1 FGO, § 65a Abs 1 SGG, § 46b Abs 2 ArbGG, § 41a Abs 2 StPO, § 110a Abs 2 OWiG).
Mit Verordnung vom 13.04.2010 ist seit dem 01.05.2010 der elektronische Rechtsverkehr in Verfahren nach § 101 Abs 9 Urheberrechtsgesetz bei dem Landgericht Köln eröffnet. Die Verfahren können in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) betrieben werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs". Unter der Internet-Adresse www.egvp.de kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs.
Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail oder EGVP in sonstigen Verfahren ist nicht zulässig !!